Die LandesAstenKonferenz Niedersachsen sieht für die Umsetzung eines besseren Bildungs- und Wissenschaftssystems zwei Hauptanknüpfungspunkte: Einerseits wird deutlich mehr Geld im Bildungssystem benötigt, und andererseits deutlich mehr Demokratie.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht von 1973, welches der professoralen Statusgruppe in allen entscheidenden Gremien der Hochschulen absolute Mehrheiten zubilligte, ist grundsätzlich kritisch zu betrachten. Zum einen nahm es ausschließlich Bezug auf Fragen der Forschung und der strategischen Entwicklung der Hochschulen, so dass in allen anderen Bereichen diese Mehrheit auch anders geregelt werden kann. Zum anderen ist natürlich auch die grundsätzliche Aussage des Urteils sehr fragwürdig. Insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen an den Hochschulen, aber auch immer mehr Studierende, sind direkt in die Forschung eingebunden. Und an der strategischen Ausrichtung der Hochschulen müssen unserer Meinung nach alle Mitglieder der Hochschule gleichberechtigt mitwirken können.
Wir fordern daher die Aufhebung der gesetzlichen professoralen Mehrheit in den akademischen Gremien und freie Wahlen an allen Hochschulen. Damit meinen wir, dass alle Mitglieder der Hochschule (oder einer Fakultät / eines Fachbereichs) mit gleicher Stimmgewalt die gesamten Gremien wählen. Gegebenenfalls kann eine Mindestvertretung der jetzigen Statusgruppen vorgesehen werden. Der §16 NHG muss dafür grundlegend überarbeitet werden.
Nach der Stärkung der Legitimation der akademischen Gremien müssen auch deren Kompetenzen gestärkt werden. Dafür müssen weitgehend bisher dem Präsidium zugeordnete Angelegenheiten wie in §37 (1) S.3 NHG geregelt dem Senat und/oder den Fakultätsräten zugeschrieben werden. Alle Gremien der Hochschulen tagen grundsätzlich in hochschulöffentlicher Sitzung, sofern dem keine wichtigen Gründe (wie zum Beispiel Personalangelegenheiten) entgegenstehen.
Das Stiftungsmodell in seiner bisherigen Form wird für uns nach kompletter Ausfinanzierung der Hochschulen (s.u.) obsolet, muss aber bei einem Weiterbestehen alle seine Gremien und insbesondere den Entscheidungsgremien nach den gleichen Maßstäben wie die akademischen Selbstverwaltungsgremien der Hochschulen in staatlicher Trägerschaft gebildet werden.
Hochschulräte und ggf. Stiftungsräte sollen entsprechend der Grundidee ihrer Einführung reformiert werden, d.h. tatsächlich die Gremien und das Präsidium der Hochschulen intensiv beraten, dabei aber keine Entscheidungskompetenzen ausüben. Außerdem sollen sie zu einer breiteren Verankerung der Hochschulen in der Gesellschaft dienen. Hierzu ist die Einführung eines transparenten Ernennungsverfahrens notwendig. Sofern der Hochschulrat in nichtöffentlicher Sitzung tagt, müssen eine Vertreterin oder ein Vertreter pro existierender Statusgruppe, die Gleichstellungsbeauftragte und die Mitglieder des Personalrats hinzu gezogen werden, hierzu ist eine Anpassung des §52 (3) notwendig. Alternativ zur vorgeschlagenen Reformierung sehen wir lediglich die Abschaffung der Hochschulräte als zielführend an.
Der Posten der*s Präsident*in ist zu jeder Amtszeit neu auszuschreiben, hierzu ist die Streichung des §38 Abs.4 Satz 4 des NHG vorzusehen. Zusätzlich sollen alle nebenamtlichen Vizepräsidiumsposten hochschulintern ausgeschrieben werden, so dass der Senat eine qualifizierte Entscheidung treffen kann. Dabei ist auch ein*e Vizepräsident*in für studentische Belange vorzusehen. Hierzu ist der §37 (4) anzupassen.
Die LandesAstenKonferenz Niedersachsen begrüßt die Idee der NTH, da das Motto „Kooperation statt Konkurrenz“ im Bildungs- und Wissenschaftsbereich sehr viel stärker gelebt werden muss als bisher. Bei der anstehenden Diskussion um die Zukunft der NTH begrüßen wir daher eine Fortführung bzw. Intensivierung der Kooperationen sowie die Übertragung von weiteren Kompetenzen vom Ministerium auf die NTH, sofern die Gremien der NTH genauso demokratisch gestärkt werden wie an den Mitgliedshochschulen und weitgehende Kompetenzen vom NTH-Präsidium auf den NTH-Senat übertragen werden. Eine Aufnahme aller Fächer unter das Dach der NTH würden wir ebenfalls begrüßen.
Einen NTH-Rat, wie er der AG Zukunftskonzept vorschwebt, der nahezu nur aus externen Personen besteht und die meisten Kompetenzen vom NTH-Präsidium, NTH-Senat und dem Ministerium übernimmt, lehnen wir klar ab. Hochschulen sind keine Wirtschaftsunternehmen. Eine sinnvolle Zukunft ohne unsere Vorschläge hat die NTH nicht, insbesondere nicht mit einem NTH-Rat als geschäftsführenden Vorstand. Daher ist die einzige Alternative zur Demokratie-Reform die Auflösung der NTH.
Außerdem fordern wir eine verbindliche Zivilklausel im Hochschulgesetz, die allen Hochschulen eine ausschließlich friedliche und zivile Ausrichtung von Forschung, Lehre und Studium garantiert.
Bezüglich der Finanzen der Hochschulen in Niedersachsen ist die Situation sehr einfach: Bildung ist ein Grundrecht und muss allen Menschen gleichermaßen zugänglich sein. Hierfür sind schnellstmöglich alle Arten von Bildungsgebühren abzuschaffen, also die allgemeinen Studiengebühren (Streichung §11 und 11a NHG), die Langzeitstudiengebühren (Streichung §13 (1) NHG), die Senior*innengebühren (Streichung §13 (4) und (7) NHG), die Gasthörer*innengebühren (Streichung §13 (5) und (7) NHG), die Kosten von Weiterbildungsstudiengängen (Streichung §13 (3) S.5 NHG), der Verwaltungskostenbeitrag (Streichung §12 NHG) und weiterer nicht näher bestimmter Gebühren (Streichung §13 (3) S.1-4 NHG).
Da uns bewusst ist, dass eine entsprechende Gesetzesänderung wahrscheinlich nur rückwirkend zum Sommersemester 2013 kommen kann, sind per Erlass zusätzliche Sofortmaßnahmen zu ergreifen:
- Umfassende Erweiterung der Möglichkeiten von Beurlaubungen, insbesondere aus finanziellen Gründen, optimal wäre eine Abschaffung der Begründungspflicht. Beurlaubte Studierende fallen aus allen Statistiken heraus, kosten die Hochschulen und das Land keine Ressourcen und stellen keine Nachteile für Hochschulen dar.
- Tatsächliche Umsetzung des §11 (1) S.7.
- Zulassen von Betriebspraktika auch mit Pflichtanteil in Urlaubssemestern, da keine Leistungen der Hochschule in Anspruch genommen werden.
Selbstverständlich müssen alle Gebühren vollständig kompensiert werden, und zwar ohne, dass diese Mittel kapazitätswirksam im Vergleich zum Status Quo werden. Die Umsetzung könnte als Sonderzuweisung erfolgen und die Verwendung der Mittel in der Hochschule analog zur Verwendung der allgemeinen Studienengebühren erfolgen, sofern in den entsprechenden Gremien mindestens zur Hälfte Studierende entscheiden. Eine Alternative, die momentan auch unabhängig von der Kompensationsfrage den zentralen finanziellen Missstand an den Hochschulen lösen würde, wäre eine Erhöhung des Landeszuschuss aufgrund einer wirklich realistischen Neuberechnung der Curricularnormwerte und eine entsprechende Anpassung der Kapazitätsverordnung. Hierbei sind Werte zu Grunde zu legen, die gute Lehre auch ermöglichen, also nicht Seminare mit 60 Teilnehmer*innen als Durchschnitt, sondern 20, ebenso bei Tutorien. Die Kostenfaktoren bei Laboren müssen der Realität je Fach entsprechen und auch eine Komponente für verschleißbedingten Ersatz sowie Anschaffungen aufgrund technischer Neuerungen beinhalten. Eine volle Lehrmittelfreiheit ist zu gewährleisten.
Die Zahl der Studienplätze darf dabei gegenüber dem jetzigen Stand nirgendwo sinken, vielmehr ist nach dem Motto „das Geld folgt den Studierenden“ die Abschaffung von Zugangshürden wie z.B. absoluten Notengrenzen vorzusehen sowie der Ausbau von Studienplätzen dort, wo Bedarf besteht. Masterstudiengänge dürfen keine nichtfachlich begründeten Zugangsbeschränkungen haben.
In jedem Fall erhöht werden muss der Landeszuschuss an die Hochschulen um einen Sanierungsfaktor. Es kann nicht sein, dass unsere Hochschulen systematisch heruntergewirtschaftet werden, weil jährlich nur ca. 10 Prozent der benötigten Sanierungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Diese sind sofort und dauerhaft bereitzustellen, durch ein Sonderprogramm ist der entstandene Sanierungsstau schrittweise aufzulösen. Hierbei sollte die Bauherreneigenschaft den Hochschulen übertragen werden, da das staatliche Baumanagement alle Projekte zeitlich extrem verzögert und zudem die Kosten massiv in die Höhe treibt.
Die realistische Neuberechnung der Curricularnormwerte und Anpassung der Kapazitätsverordnung wird mit Sicherheit verbunden sein mit der Schaffung weiterer Professuren und insbesondere auch weiterer unbefristeter Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen. Dies würde dann auch einen Beitrag dazu leiten, die Anzahl prekärer Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen zu reduzieren. Ein weiterer wichtiger Baustein dazu wäre die Aufnahme der studentischen Beschäftigten in den Tarifvertrag der Länder. Hierbei fordern wir ausdrücklich die neue Landesregierung auf, bereits bei den aktuell laufenden Verhandlungsrunde entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und das „Berliner Modell“ auch für Niedersachsen zu implementieren, welches einen einheitlichen Stundenlohn für alle Studierenden von ca. 11 Euro vorsieht und längere Laufzeiten von Arbeitsverträgen vorsieht sowie eine Gleichbehandlung bei Urlaubsanspruch und Sonderzahlungen.
Einen weiteren Tatbestand der prekären Beschäftigung stellen momentan die Referendariate im Lehramt dar. Diese Zeit wird momentan nahezu ausschließlich dazu genutzt, neue Lehrer*innen deutlich schlechter zu bezahlen. Durch den geplanten GHR 300, bei dem ein Teil der Referendariatszeit unvergütet bzw. sehr viel schlechter vergütet in das Studium integriert werden soll, würde diese Ausbeutung noch verschärft werden. Dies ist absolut inakzeptabel, entsprechende Pläne dürfen nicht weiter vorangetrieben werden. Der Lehramtsbereich stellt einen der wichtigsten Bereich an Hochschulen dar, weil er die Qualität der zukünftigen Bildung der nachfolgenden Generationen maßgeblich beeinflusst. Wir brauchen daher bestmöglich ausgebildete Lehrer*innen, die nach dem Abschluss fair vergütet werden.
Das Lehramtsstudium sollte grundsätzlich mindestens 10 Semester betragen. Dabei sollte eine verpflichtende intensive Verzahnung mit der Praxis bereits früh im Bachelor und dauerhaft über das ganze Studium erfolgen. Allerdings muss dabei ebenso eine intensive Betreuung durch die Lehrenden sichergestellt werden, der Status Quo ist hierbei nicht einmal ansatzweise ausreichend. Außerdem muss mehr Wert auf die didaktischen Fähigkeiten gelegt werden sowie Anteile kritischer Lehre implementiert. Schließlich ist eine der wichtigsten Aufgaben der Schule, den Heranwachsenden kritisches Denken in allen Lebensbereichen zu vermitteln. Die intensive Betreuung muss dabei auch und gerade im Referendariat stattfinden. Zusätzlich sind Weiterbildungs- und Beratungsangebote für alle Lehrer*innen deutlich auszubauen.
Eine intensive Betreuung der Studierenden in allen Lebenslagen würden auch gerne die Studentenwerke übernehmen, leider werden sie seit langer Zeit aufgrund mangelnder finanzieller Ausstattung an ihrer gesetzlichen Pflicht gehindert. Die Finanzhilfe des Landes ist gegenüber dem jetzigen Stand deutlich zu erhöhen, dabei darf diese nicht absolut gedeckelt sein, sondern muss sich nach der Anzahl der Studierenden richten. Zusätzlich sind im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus auch Mittel für Wohnheimneubauten und Sanierungen vorzusehen. Eine Umbenennung in Studierendenwerke wäre außerdem längst angebracht.
Uns ist bewusst, dass nicht alle der finanziellen Änderungen aus dem jetzigen Landeshaushalt getragen werden können (die meisten jedoch schon). Wir fordern daher die Landesregierung auf, sich über Bundesratsinitiativen einzusetzen für:
- ein Bund-Länder-Programm des sozialen Wohnungsbaus
- ein Bund-Länder-Programm der Hochschulsanierung
- die Umgestaltung des BAföG elternunabhängig und als studentisches Grundeinkommen
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