Die LandesAstenKonferenz Niedersachsen (LAK) solidarisiert sich mit dem von der Schließung bedrohten Kunsthistorischen Institut der Universität Osnabrück und seinen Angehörigen, insbesondere mit den betroffenen Student*innen.
Die vorgesehene Schließung des Instituts ist ein weiterer Schritt der Austrocknung von Geistes- und Sozialwissenschaften, der durch die anstehenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem Präsidium der Universität Osnabrück und der Landesregierung vorangetrieben wird. Indem Forschung und Lehre an Hochschulen und Universitäten zusehends von den Interessen von Geldgeber*innen abhängig gemacht wird, verschwinden die Nischen für freie Forschung immer weiter. Dabei ist es erst mal nebensächlich, ob das Geld vom Land oder aus privaten Quellen stammt. Die Verteilung staatlicher und privater Drittmittel wird von der Bereitschaft abhängig gemacht, die eigenen Forschungsinteressen denen der Geldgeber*innen und der möglichen Verwertbarkeit der Ergebnisse unterzuordnen. Darüber hinaus legt die Politik über die Vergabe von leistungsbezogenen Mitteln, statt einer ausreichenden Grundfinanzierung, die Ausgestaltung von Studiengängen und Forschungsprojekten fest. Die Vergaben dieser Mittel erfolgt auf Grundlage von (oft genug realitätsfernen) Leistungsindikatoren, die wie die private Drittmittelvergabe immer weniger Freiheit für die freie Gestaltung von Forschung und Lehre lassen. Sind Fakultäten und Studiengänge einmal auf diese Weise als „unrentabel“ identifiziert, werden sie schnell zum Ziel von Einschnitten oder – wie gerade in Osnabrück – Schließungen. Dies ist jedoch keine Ausrede für die einzelnen Hochschulleitungen, sich der Verantwortung für diese Entscheidungen zu entledigen. Häufig unterwerfen sie sich diesen Zwängen allzu bereitwillig, statt sich für die grundsätzliche Verbesserung der Arbeits- und Studienbedingungen der Universitätsangehörigen und Student*innen einzusetzen.
Auch ist bei der geplanten Institutsschließung in Osnabrück die offenkundige Geringschätzung der Kunstgeschichte als problematisch anzusehen. Gerade in einer Zeit, in der Kunst und Kultur im öffentlichen Diskurs immer mehr Raum einnehmen, kann die Kunstgeschichte mit ihren Methoden wertvolle Beiträge leisten. Zudem bliebe damit in Niedersachsen genau ein kunsthistorisches Institut mit zwei Professuren erhalten. Für acht Millionen Menschen und ein reichhaltiges künstlerisches und kulturelles Erbe ist dies ist zu wenig.
Zuletzt ist der gesetzlich vorgesehene undemokratische Entscheidungsprozess (nicht nur in dieser Frage) zu kritisieren. Über die Einrichtung, wesentliche Umstrukturierung und eben Schließung von Studiengängen und Organisationseinheiten der Hochschulen kann die jeweilige Hochschulleitung alleine mit dem Landesministerium entscheiden. Eine Mitwirkung zumindest grundlegend demokratischer Hochschulorgane, wie Senat und Fakultäts- bzw. Fachbereichsrat, ist nur in Form nicht bindender Stellungnahmen vorgesehen, über die sich die Hochschulleitung jederzeit hinwegsetzen kann.
Aus diesen Erwägungen heraus fordert die LAK den Erhalt des Kunsthistorischen Instituts der Universität Osnabrück sowie grundsätzlich eine ausreichende, drittmittelunabhängige Grundfinanzierung sowie eine Demokratisierung der Entscheidungsprozesse an den niedersächsischen Hochschulen.