Seit dem 2. November 2020 gelten neue Einschränkungen bezüglich der
Corona-Pandemie. Bis heute (Stand 15.11) lässt die versprochene finanzielle
Hilfe in Form der Überbrückungshilfe im Shutdown auf sich warten.
Dabei sind diese Hilfen dringend nötig, da viele dieser Einkunftsmöglichkeiten
nun wieder wegbrechen oder schlicht noch nicht wieder aufgenommen werden
konnten.
Die LandesAstenKonferenz Niedersachsen (LAK) fordert das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dazu auf, die
Zugangskriterien der erneuerten Überbrückungshilfe auszuweiten, die
Überschüsse des BAföG aus dem Haushaltsjahr 2019 in dieses Hilfsangebot zu
überführen und die weitere Zinsfreiheit der KfW-Kredite zu gewährleisten.
Insbesondere die klassischen Arbeitsplätze in der Gastronomie und in
kulturellen Einrichtungen fallen für die insgesamt 1,82 Mio. Studierenden, von
denen 67% einer Nebentätigkeit nachkommen, um ihren Lebensunterhalt zu
finanzieren, weg. Gleichzeitig sorgt die pandemiebedingte, wirtschaftliche
Situation dafür, dass auch Saisonarbeit während der vorlesungsfreien Zeit
ausfällt. Letztere waren darüber hinaus in den Sommermonaten häufig von der
Überbrückungshilfe ausgeschlossen, da es für sie schwierig nachweisbar war,
dass sie keine Anstellung aufgrund von Corona erhielten.
„Das Aussetzen der Überbrückungshilfe im Oktober war ein Fehler. Es war
utopisch anzunehmen, dass die Studierenden in diesem wirtschaftlichen Umfeld
in großer Zahl wieder Nebentätigkeiten finden. Darüber hinaus entpuppt sich
das Versprechen der schnellen Wiederaufnahme der Überbrückungshilfe im
Bedarfsfall als schlichtweg falsch, wie wir sehen. Die Studierenden warten in
einem Lockdown/Shutdown wieder auf Hilfsmaßnahmen, die wieder zu spät
kommen. Aus diesem Grund fordern wir eine kontinuierliche Fortsetzung der
Hilfen, solange wie es das Pandemiegeschehen nötig macht, damit sich die
Studierenden auf ihr Studium fokussieren können“ sagt Daryoush Danaii
Koordinator der LandesAStenKonferenz
Auch die neue Überbrückungshilfe setzt voraus, dass die Studierenden ihren
Job durch die Pandemie verloren haben und nicht schon zuvor in einer prekären
Lage waren. Die LAK hält diesen Nachweis, insbesondere vor dem Hintergrund
der Dauer der Pandemie, für nicht praktikabel und fordert, dass eine
Berechtigung für alle Studierenden in dieser Notlage geschaffen wird. So sollen
auch Studierende in struktureller Armut und solche, die zu Beginn der
Pandemie keinen Arbeitsplatz hatten, die Nothilfe erhalten können.
Eine wirkliche und krisensichere Lösung wäre die kurzfristige Öffnung des
BAföG in Kombination mit einer langfristig angelegten sozialgerechten BAföGReform. Wir vermuten, dass Frau Karliczek diese weiterhin nichtumsetzen wird.
Weniger effektiv, aber alternativ würde durch das Überführen des BAföG Überschusses aus dem Jahr 2020 in die neuen Überbrückungshilfen ließe sich
deren Finanzierung sicherstellen. Die BAföG-Mittel sind ohnehin für die
Studierenden vorgesehen und werden jetzt dringend benötigt.
Die
Studierenden, die aufgrund der zu spät anlaufenden Überbrückungshilfe im
Frühjahr gezwungen waren, einen KfW Kredit aufzunehmen muss geholfen
werden, indem die Zinsfreiheit verlängert wird. Aktuell läuft die Zinsfreiheit
dieser Kredite im April 2021 aus. Ohne eine Verlängerung der Zinsfreiheit
stehen die Studierenden einer späteren Überschuldung entgegen, welche sie im
schlimmsten Fall zum Studienabbruch zwingt.
Die Anpassungen der Maßnahmen würden ein Überstehen der Studierenden
durch die Pandemie ermöglichen und zu verbesserten Studienbedingungen in
der Pandemie beitragen