Ab dem 1.1.2017 werden nach aktuellem Stand die Möglichkeiten, Studierenden auf legale Weise Lehrmaterialien zur Verfügung zu stellen, deutlich eingeschränkt.
Die Kultusministerkonferenz (KMK), der Bund und die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben sich auf einen neuen Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen für Nutzungen von wissenschaftlicher Literatur nach § 52a UrhG an öffentlichen Hochschulen verständigt.