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Stellungnahme der LandesAStenKonferenz Niedersachsen zu dem Gesetzesentwurf zur Stärkung der differenzierten Hochschulautonomie

Posted in Stellungnahmen

Letzte Woche Montag, am 6. September, wurden wir als LandesAStenKonferenz zur Anhörung der geplanten Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetz eingeladen. Dazu haben wir uns in den letzten Jahren ja schon häufiger geäußert. Die vollständige Stellungnahme findet ihr unter http://www.nhg-novelle.de/

Hier findet ihr die wichtigsten Punkte unserer vorgetragenen Stellungnahme. Selbstverständlich setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass diese und andere Kritikpunkte und Änderungsvorschläge noch in der Gesetzesänderung berücksichtigt werden!

Unsere Stellungnahme:

In den letzten zwei Jahren haben wir uns bereits mit einem Katalog an Vorschlägen für eine zukünftige Überarbeitung an das Ministerium gewandt. Davon erkennen wir in diesem Entwurf nichts wieder. In unserer Stellungnahme zum Entwurf des MWK haben wir ausführlich erläutert, worin unsere Bedenken zu einigen der vorgelegten Neuerungen bestehen. 

Leider wurden diese nicht angenommen und teilweise in der Anhörung nicht einmal kommentiert. Wir halten es für äußerst bedenklich, dass die Stimmen der studentischen Vertretungen in diesem Prozess so wenig gehört werden. In Zukunft erwarten wird, enger in diesem Prozess miteingebunden zu werden und in unserer Rolle als Vertreter der niedersächsischen Studierenden ernst genommen zu werden. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung könnte getan werden, wenn unsere Forderung erfüllt wird, die LandesAStenKonferenz im NHG festzuhalten und so eine Institutionalisierung der studentischen Vertretung zu schaffen.

Wie wir im Folgenden ausführen werden, bleiben unsere Sorgen groß, dass die in der Novelle vorgeschlagenen Änderungen eine Verschlechterung der Position, des Lebens und Studienalltags von Studierenden bedeuten wird. Außerdem werden wir zeigen, warum wir in der vorgeschlagenen Novelle einen deutlichen Rückschritt bei der studentischen Mitbestimmung an der Gestaltung der Hochschulen sehen. 

§ 7 Abs. 6 Prüfungen und Leistungspunktesystem, staatliche Anerkennungen

Mit dem Studium verbundene Gebühren, gleich welcher Form, belasten Studierende zusätzlich. Sie führen beispielsweise zu einer Verlängerung der Studiendauer, da Studierende neben dem Studium arbeiten müssen und sorgen für psychische Belastung wenn man nicht weiß, wie die nächste Miete bezahlt werden soll, da gerade die Semestergebühren anstanden.

Im Gesetzesvorschlag des MWK wird vorgeschlagen §7 um einen Absatz zu ergänzen, der es den Hochschulen ermöglicht Orientierungstests und ggf. verpflichtende Vor-, Brücken- und Ersatzkurse einzuführen.

Die vorgeschlagene Ergänzung von Orientierungstests finden wir aus mehreren Gründen nicht akzeptabel.

Vor allem aber muss zwingend sichergestellt werden, dass diese Tests, sollten sie eingeführt werden, komplett kostenlos bleiben, das schließt auch Verwaltungsgebühren ein. Erst kürzlich wurden beispielsweise in Hamburg Gebühren für solche Vortests erlaubt. Unter anderem auch für den HAM-Nat, den im Hamburger UKE entwickelten und dort verpflichtenden Medizinertest, was in der Realität dazu führt, dass besonders angehende Studierende aus Arbeiter*innnenfamilien und anderen weniger priviligierten Hintergründen der Zugang zum Studium erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht wird. Denn eine Gebühr noch vor Beginn des Studiums und sei sie noch so gering schreckt ab und stellt eine Hürde dar.

Leider ist das MWK nicht auf unseren Einwand von Kosten für Studierenden eingegangen. Es wurde lediglich festgestellt, dass damit keine „finanzielle Mehrbelastung für das Land verbunden“ sei. Unsere Befürchtung, dass Studierende also mehr als ohnehin schon durch diese Novelle auch in finanzieller Hinsicht belastet werden bleibt also weiterhin bestehen. Dies zeigt sich im übrigen nicht nur in der geplanten Erweiterung von §7, sondern auch in den geplanten Änderungen in §13 der Novelle. Diese Änderungen ermöglichen explizit, dass zum Beispiel für internationale Kooperationsstudiengänge oder Weiterbildungsstudiengänge Gebühren erhoben werden. Kann mich da dem DGB wie in vielem anschließen, die Antwort auf die gestellte Frage was Option bedeutet wüssten wir auch gerne. Auch diese Gebühren benachteiligen erneut mögliche Studierende deren finanzielle Möglichkeiten stark begrenzt sind.

Die bereits angesprochene verpflichtende Teilnahme an Vor-, Brücken- oder Ersatzkursen, die nicht direkt im Studienverlauf eingeplant sind, verurteilen wir stark, da dies direkt eine Verlängerung der Studienzeit und gegebenenfalls auch die Überschreitung der Regelstudienzeit bedeuten kann, die unter anderem bei Förderungen wie dem BAföG noch immer Maß der Förderlänge ist und so auch wieder finanziell ohnehin schon schlechter gestellte Studierende benachteiligt. Dies darf unserer Meinung nach daher in keinem Fall in das Gesetz aufgenommen werden.

Der gesamte in §7 neu eingefügte Absatz widerspricht sich in unseren Augen auch selbst. Denn einerseits können die Ergebnisse der Orientierungstests die verpflichtende Teilnahme an Kursen zur Folge haben, wie in Satz 2 zu lesen, andererseits sollen die Ergebnisse keine Auswirkung haben, folgt man Satz 4. Wir sind daher der Ansicht, dass im Satz 2 daher am Ende “im Rahmen des Studiums” eingefügt werden müsste, damit die erbrachten Leistungen auch in den Prüfungs- und Studienordnungen vorgesehen werden.

Des Weiteren muss bei dem Erlass von Ordnungen gemäß Satz 3 sichergestellt werden, dass demokratische Beteiligungsstrukturen insbesondere von Seiten der Studierenden nicht übergangen werden dürfen. Eine explizite Ergänzung dessen wäre eine mögliche Option.

§ 14 b Abs. 1 und 2 Verwendung von Studienqualitätsmitteln

Studienqualitätsmittel (SQM) scheinen ein unangenehmes Thema zu sein. Ursprünglich eingeführt, um den Wegfall der Studiengebühren zu kompensieren, war mit ihrer Einführung eine echte Möglichkeit der studentischen Mitbestimmung verbunden: Studierende übernahmen und übernehmen in den Studienqualitätskommissionen Verantwortung und gestalten seitdem ihre Universität im Einvernehmen mit den Präsidien mit. Dies ist für die Studierenden eine bereichernde Erfahrung und sorgt für maßgebliche Verbesserung im Studium.

Die gesamten vorgesehenen Änderungen zur Verwendungen der Studienqualitätsmittel wirken so, als würde die Politik ihre Einführung wieder bereuen. Mehr und mehr werden gesamtuniversitäre Aufgaben auf SQM abgewälzt. Nebenabreden, die die Studienqualitätskommissionen unter Zugzwang setzen, investive Baumaßnahmen zu fördern sowie Wünsche der Politik, die bisher in den Verwendungsrichtlinien Eingang fanden, werden durch die hier vorgeschlagenen Änderungen auch gesetzlich verankert. Damit wird der Entscheidungsspielraum der Kommissionen de facto immer geringer. Auf die Studienqualitätskommissionen kommt es in Zukunft aber ohnehin nicht mehr an, wenn das vorgesehene Schlichtungsverfahren vor dem Senat mit anschließendem Freibrief des Präsidiums Eingang in das Gesetz findet. Hiermit wird die Studierendenschaft ihrer größten Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Lehrbedingungen beraubt. Gerade, dass die Zustimmung der Studierenden notwendig ist, ermöglicht viele Kompromisse erst. Eine Blockadehaltung ist für keine Seite alleine schon wegen der Zweijahresfrist zur Verausgabung im Interesse; eine Neuregelung in Form der neuen Sätze drei und vier im Absatz zwei ist also unnötig. Wenn schon ein Ausweg aus eine mögliche Blockade des Vergabeprozesses gesucht wird, dann doch einer, der die Studierenden in die Verantwortung nimmt. Wir schlagen daher folgende Änderung vor:

    „Kann ein Einvernehmen nicht erreicht werden, unternimmt der Senat auf Antrag des Präsidiums einen Einigungsversuch. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Studienqualitätskommission unter Berücksichtigung der Rechtsaufsicht durch das Präsidium abschließend. Ein Einigungsversuch durch den Senat hat aufschiebende Wirkung auf die Frist zur Verausgabung der Studienqualitätsmittel gem. Abs. 1 S. 4.“

So kann eine mögliche Blockade der SQM unter Beibehaltung der studentischen Mitbestimmung verhindert werden. Da die SQM nur einen relativ kleinen Teil des Budgets der Hochschulen ausmachen, dürfte es hier auch keine Bedenken geben, dass der Einfluss der Studierenden mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren sei, was ja sonst ein Argument, z. B. gegen die paritätische Gremienbesetzung, angeführt wird. Das Präsidium bleibt an der letzten Entscheidung insofern beteiligt, dass es die Rechtsaufsicht über die zu verausgabenden Mittel ausübt. Die aufschiebende Wirkung des Einigungsversuches durch den Senat soll verhindern, dass in den Grundordnungen der Hochschulen Regelungen eingeführt werden, die eine angemessene Befassung des Senats mit dem Thema aufgrund von Zeitdruck verhindern.

Vom Ministerium wird zudem vorgeschlagen, diesen Absatz so zu ergänzen, dass Studienqualitätsmittel (SQM) zum Teil auch für Baumaßnahmen und für Maßnahmen für Studieninteressierte genutzt werden können. Die Ausschöpfung der SQM ist an vielen Hochschulen sehr hoch. Die Mittel werden genutzt, um die Lehre in einem Maße zu verbessern, wie es aus der Grundfinanzierung oft nicht möglich wäre. Zu den geförderten Maßnahmen zählen oft Angebote, die anders nicht finanzierbar wären. Solange der Umfang der SQM aber nicht steigt, ist es untragbar, auch noch Baumaßnahmen aus diesem Topf zu finanzieren. Infrastruktur ist Grundbedingung für stattfindende Lehre und sollte daher nicht über SQM finanziert werden.

Ansonsten stellt sich die Frage, warum Studierende überhaupt an einer Vergabe von Mitteln beteiligt sein sollen, wenn diese nur noch dem Namen nach der Studienqualität dienen. Wir fordern daher, dass die Landesregierung den Charakter der SQM als echten Hebel zur Verbesserung der Studienqualität erhält und sie eben nicht zu einen Schattenhaushalt verkommen lässt, den es nur gibt, weil die Abschaffung von Studienqualitätsmitteln politisch heikel ist. Denn eine weitere Verlagerung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben auf die SQM ist eine versteckte Kürzung der Mittel zur Verbesserung und Wahrung der Studienqualität an den Hochschulen Niedersachsens und in Kombination mit der Schwächung der studentischen Position eine Schwächung des im NHG vorgesehenen politischen Mandats der Studierendenschaften. 

§ 39 Abs. 2 Vizepräsident*in und § 46 Exzellenzklausel; Erprobungsklausel

Die Streichung zum Vorgehen für die Besetzung einer*s hauptamtlichen Vizepräsident*in für Studium, Lehre und studentische Belange lehnen wir deutlich ab. Dass die Stelle für Studium und Lehre ein wichtiges Ressort aus studentischer Sicht ist, sollte offensichtlich sein. Doch auch für die anderen Statusgruppen der Hochschulen ist eine mit genau diesen Aufgaben beauftragte Person im Präsidium unerlässlich. Wenn die Hochschulen entscheiden, in ihrer Grundordnung eine solche Stelle hauptberuflich vorzusehen, sollen weiterhin die Interessen der Studierenden besonders berücksichtigt werden. Wir wissen, dass es weiter möglich ist eine Hauptamtliche Position im Vizepräsidium für Studium, Lehre und studentische Belange vorzusehen. Uns geht es darum, dass die besonderen Anforderungen an die Besetzung dieser Position erhalten werden müssen.

Durch die geplanten Änderung wird hier ein falsches Signal gegenüber allen Beteiligten gesetzt. Die Mitbestimmung der Studierenden bei der Besetzung zu streichen dient nicht der Argumentation des MWK zu Stärkung der Hochschulautonomie, sondern lediglich dem Ausschluss der Mitsprache einer Statusgruppe und einer Verkürzung des Besetzungsprozesses. In der Begründung wurde vollkommen verkannt, was durch die Streichung des Absatzes verloren geht, stattdessen wird es als „Folgeänderung“ dargestellt. Wir fordern diese Regelungen in § 39 nicht zu streichen oder sie in § 37 aufzunehmen.

Die Beteiligung von Studierenden bei der Besetzung des Präsidiums muss in unseren Augen allgemein gestärkt werden. Beispielsweise haben wir vor zwei Jahren schon gefordert, die Mitgliederzahl in der Findungskommission zur Besetzung des Präsidialamtes hochzusetzen, sodass alle Statusgruppen an dieser mitwirken können.

Es kann nicht sein, dass hier reihenweise die Studis als zahlenmäßig größte Gruppe an den Hochschulen ausgeschlossen werden. An manchen Hochschulen überstimmen die Profs sogar alle anderen Statusgruppen und setzen sich über alle weiteren Interessen hinweg. Davor müssen wir geschützt werden und das Mitspracherecht aller Statusgruppen muss gesichert werden!

Studentische Beteiligung und allgemein Partizipation wird vollkommen über Bord geworfen, sobald es zur Exzellenz geht. Die Erweiterung der Exzellenzklausel um eine Erprobungsklausel lehnen wir entschieden ab. Für uns ist nicht erkenntlich, wie demokratische Beteiligungsstrukturen, die wir an unseren Hochschulen sehr wertschätzen, erhalten bleiben sollen, wenn die Entscheidungs- und Handlungskompetenzen des Präsidiums übermäßig ausgeweitet werden und so der demokratischen Kontrolle entzogen werden. Exzellente Forschung darf nicht auf der Einschränkung von hochschulpolitischer Partizipation aufgebaut werden, die von einer solchen Erprobungsklausel in höchstem Maße untergraben wird. Das MWK führt in seiner Begründung als Gegenargument die 2/3 Beschlussmehrheit im Senat auf, jedoch bleibt dabei missachtet, das einzelne Statusgruppen mit wenig Stimmen dabei im Gegensatz zu Konsensentscheidungen übergangen werden können.

Wir fordern daher in den Paragraphen aufzunehmen, dass durch entsprechenden Änderungen von hochschuleigenen Ordnungen (insbesondere der Grundordnung) der bisherige Gremienweg und damit die volle Beteiligungsstruktur nicht umgangen werden darf.

Exzellenz bedeutet für die Hochschule auch sich voll und ganz den Zwängen der Ökonomisierung hinzugeben. Der Hochschulleitung bleibt nichts anderes übrig als die Universität wie ein Unternehmen zu führen und sich allein am Markt zu orientieren, um möglichst viele Studierende möglichst schnell durch ihr Studium zu schleusem. Das hat nicht mehr viel mit einer offenen Hochschule und allgemeiner Bildung für alle zu tun.

Statt der Exzellenzinitiative braucht es eine bedarfsgerechte Grundfinanzierung der Hochschulen und eine inhaltliche (Um-)Orientierung von Wissenschaft, Forschung und Lehre auf die humane, demokratische und ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft.

Fazit:

Insgesamt sehen wir die vorgeschlagenen Änderungen im Großteil sehr kritisch und befürchten bei Inkrafttreten dieser eine langfristige Verschlechterung beim Einhalten von Gremienpfaden und eine weniger starke demokratische Einbindung an den Niedersächsischen Hochschulen.