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Stellungnahme der LandesAStenKonferenz Niedersachsen zu den Hochschulöffnungen im Wintersemester 21/22

Posted in Solidarsemester, and Stellungnahmen

Die LandesAStenKonferenz Niedersachsen begrüßt die weitestgehende Rückkehr zur Präsenzlehre an den landesweiten Hochschulen und Universitäten. Zum 18. Oktober starten vielerorts die Seminare und Vorlesungen für viele Student*innen wieder am Campus, an einigen Hochschulen hat Semester schon begonnen. Wir als LAK Niedersachsen möchten in Zuge dessen darauf aufmerksam machen, welche Problemlagen wir aktuell sehen und in welchen Bereichen sich im Wintersemester sowie im kommenden Sommersemester noch etwas ändern muss.

Einheitlichkeit an allen Hochschulen Niedersachsens, Kostenlose Testmöglichkeiten, mehr Informationsgespräche & Impfangebote

Hinsichtlich des Hygienekonzepts wünschen wir uns mehr Unterstützung seitens der Landesregierung. Derzeit gibt es im Bundesland Niedersachsen – anders als in anderen Bundesländern* – keine landesweit einheitliche Regelung für ein Hygienekonzept an Hochschulen im Wintersemester 2021/2022. Dies führt dazu, dass jede Hochschule ein eigenes Konzept erarbeitet, was mit einem hohen organisatorischen Aufwand, Unsicherheiten und Ungleichheiten zwischen den Universitäten und Hochschulen einhergeht.

3G Regelung als Basis

Um eine umfassende Sicherheit zu gewährleisten, muss eine geordnete und gewissenhafte Einhaltung und Kontrolle der 3G-Regelungen sichergestellt werden.

Die Kontrolle sollte präferiert digital erfolgen, z.B. durch die Corona-Warn-App, die bereits viele installiert haben. Darüber hinaus ermöglicht die Corona-Warn-App im Gegensatz zu anderen Anwendungen, Risikokontakte aufgrund von Abständen zu ermitteln, falls es zu einer Infektion kommen sollte. Die entsprechende App muss in jedem Fall datenschutzrechtlich geprüft und den Studierenden im Vorhinein erläutert werden. Für Studierende, die kein Smartphone nutzen oder aus anderen Gründen keine digitale Erfassung wünschen, muss eine analoge, datenschutzkonforme Möglichkeit geschaffen werden. Hierzu könnte z.B. ein Vordruck von ausfüllbaren Zetteln bereitgestellt werden, sodass Studierende diesen direkt mitnehmen können.

Kostenlose Tests

Ungleichheiten machen sich besonders bei der Teststrategie bemerkbar. Während einige Universitäten Selbsttests bereitstellen und einen Selbsttest unter Aufsicht ermöglichen** und einige Universitäten eine Teststation mit kostenlosen Tests für Studierende und Mitarbeiter:innen anbieten*** ist es Studierenden an anderen Universitäten nicht möglich, sich kostenfrei zu testen.

Regelmäßige Tests sind essentiell, um einen sinnvollen Schutz aller Universitätsmitglieder zu ermöglichen. Wenngleich die Wahrscheinlichkeit, dass geimpfte Personen das Virus weitergeben, durch die Impfung erheblich reduziert ist, so kann dies dennoch nicht ausgeschlossen werden. Gerade zum Schutz von Risikogruppen ist es daher von Bedeutung, dass geimpfte, genese wie ungeimpfte Personen weiterhin die Möglichkeit haben, sich kostenlos testen zu lassen. Die Umfrage des AStA der Universität Lüneburg ergab, dass sich 48% der geimpften Studierenden bei einem kostenlosen Testangebot weiter testen lassen würden. Dies unterstreicht die Bereitschaft und den Wunsch der Studierenden, sich weiterhin kostenlos testen lassen zu können. Bei einem kostenpflichtigen Testangebot lag die Bereitschaft unter 1%. Viele Studierende sind aufgrund des Lockdowns und fehlender Zuverdienstmöglichkeiten durch die Pandemie bereits finanziell stark belastet, weshalb ihnen die Durchführung kostenpflichtiger Tests nicht möglich ist.

An Schulen und Arbeitsplätzen wird nach wie vor kostenlos getestet, wieso nicht an Universitäten?

Darüber hinaus lassen sich mithilfe der Tests Infektionsketten gezielt nachverfolgen und damit eindämmen. Ohne kostenlose Testmöglichkeiten erhöht sich die Wahrscheinlichkeit von Corona-Ausbrüchen an Hochschulen. Darüber hinaus sind kostenlose Tests erforderlich, um allen Studierenden die Einhaltung der 3G – Regel und damit den Zugang zu Bildung zu ermöglichen.

Der Freistaat Bayern hat dies erkannt und beschlossen, Studierenden weiterhin kostenlose Bürgertests zur Verfügung zu stellen. Die derzeitigen Unterschiede hinsichtlich Testangeboten an Niedersächsischen Universitäten führen zu Ungerechtigkeiten zwischen Studierenden der verschiedenen Hochschulen. Wir fordern daher kostenlose Testangebote auch für Studierende in Niedersachsen.

Impfungen

Wir sehen die Impfungen als solidarischen Akt in der Bekämpfung der Pandemie. Auch sie ist von hoher Bedeutung, um sichere Präsenzlehre zu ermöglichen. Daher appellieren wir an alle Student:innen, Lehrpersonen und Mitarbeiter:innen der Universitäten, sich impfen zu lassen. Wir halten niederschwellige Impfangebote an Hochschulen sowie persönliche Informationsgespräche als wirksame Instrumente, um die Impfquote zu erhöhen und fordern daher, diese landesweit an Hochschulen anzubieten.

Sowohl bei den Informationsangeboten als auch den Tests sind die Hochschulen auf finanzielle Unterstützung der Landesregierung angewiesen.

Kontaktnachverfolgung

Die Kontaktnachverfolgung kann als sinnvolles Mittel zur Eindämmung eventueller Ausbrüche dienen, darf aber in keinem Fall zu einer Anwesenheitskontrolle bei Lehrveranstaltungen dienen. Die Verfolgung muss also gegenüber den Lehrenden in anonymisierter Form vorliegen, sodass dadurch keine indirekte Anwesenheitskontrolle stattfindet.

Raumkapazitäten

Bei Einhaltung von Abstandsregelungen kommen die ohnehin schon überfüllten Universitäten und Hochschulen schnell an ihre Grenzen. Viele Veranstaltungen, die sonst in Präsenz stattfinden würden, müssen so leider noch immer ins Digitale verschoben werden. So finden zum Beispiel an der Uni Oldenburg alle Tutorien der Philosophie weiterhin per Videokonferenz statt. Die Erfahrung hat gezeigt: Gerade in den Lehrkontexten, in denen es auf den gegenseitigen Austausch ankommt, ist das gemeinsame Lernen von Angesicht zu Angesicht elementar. Auch an Plätzen zum Arbeiten in Gruppen oder alleine mangelt es sichtlich. Es bräuchte also zusätzliche Räume, um so viel in Präsenz anzubieten wie möglich. Die kaputt gesparten Unis und Hochschulen können sich eine Anmietung von zusätzlichen Räumen aber kaum leisten – auch hier sind sie von den Mitteln der Landesregierung abhängig. Diese lässt die Hochschulen in ihrer Bewältigung der Corona-Krise alleine und führt unbeirrt den Sparkurs weiter fort. Daher fordern wir die Landesregierung Niedersachsen dazu auf, genügend zusätzliche Mittel für alle niedersächsischen Hochschulen bereitzustellen, damit die Hochschulen kurzfristig weitere Räume anmieten können. Langfristig müssen den Universitäten und Hochschulen dauerhaft mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, um der anwachsenden Zahl an Studierenden gerecht werden zu können.

Psychische Belastung

Des Weiteren ist die psychische Belastung unter Studierenden weiterhin hoch. Auch wenn die pandemisch bedingten Einschränkungen des alltäglichen Lebens aktuell deutlich weniger wahrnehmbar sind als noch vor einigen Monaten, sollten anhaltende psychische Beeinträchtigungen aufgrund von monatelanger sozialer Isolation nicht in Vergessenheit geraten.

Deshalb müssen aus unserer Sicht Strategien erarbeitet werden, um die mentale Gesundheit der Studierenden zu fördern. Dazu gehören die Bewerbung und ggf. Erweiterung der psychologischen Beratungsangebote, die Sensibilisierung von Lehrpersonen und die Schaffung von Rückzugsorten sowie Begegnungsstätten auf dem Campus.

*siehe Corona-Verordnung Studienbetrieb Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-studienbetrieb-und-kunst/ ; siehe Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Bayern, siehe Punkt 10 zu Hochschulen: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-31-august-2021/ 

** siehe z.B. Uni Oldenburg: https://uol.de/info-coronavirus/studierende ; siehe Uni Clausthal: https://www.tu-clausthal.de/corona

*** siehe Uni Göttingen: https://www.uni-goettingen.de/de/631931.html