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Stellungnahme der LandesAstenKonfererenz Niedersachsen zum Entwurf eines Gesetzes der Landesregierung zur „Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge“ Drs. 17/741

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Die LandesAstenKonfererenz Niedersachsen (LAK) ist der Zusammenschluss niedersächsischer Studierendenschaften zur Vertretung der Studierenden in allen gesellschaftlichen und politischen Belangen.

Im August diesen Jahres hatte die LAK zum Anhörungsentwurf des „Gesetzes zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge“ Stellung genommen. In drei zentralen Punkten hat die niedersächsische Landesregierung in der jetzt an den Landtag weitergeleiteten Gesetzvorlage Forderungen der LandesAstenKonfererenz zurückgewiesen:

  • Langzeitstudiengebühren und der Verwaltungskostenbeitrag sollen beibehalten werden
  • hochschulpolitisches Engagement soll höchstens mit zwei Semestern beim angedachten Studienguthaben berücksichtigt werden
  • das Letztentscheidungsrecht der Studierenden über die Verwendung der geplanten Kompensationsmittel wird abgelehnt

Zu diesen Punkten werden wir im Folgenden Stellung beziehen. Bereits in der Präambel ihrer Satzung wendet sich die LAK gegen Bildungsgebühren jeglicher Art. Sie stellen aus Sicht der LAK Beschränkungen beim Zugang zu Bildung dar, die es zu überwinden gilt.

Daher zunächst zur Bedeutung von Bildungsgebühren:

Dass Bildungsgebühren sozial ungerecht sind, ist eine richtige Beobachtung. Mit diesem Umstand allerdings gegen sie zu argumentieren, legt an das herrschende Bildungssystem einen Maßstab an, der zu dessen Bewertung – wenn überhaupt – nur eine untergeordnete Rolle spielt.

Das Bildungssystem ist als solches bereits auf Selektion und Konkurrenz ausgelegt, und Gebühren erhöhen den Druck nur noch weiter, der auf den Betroffenen lastet. Mit der Erhebung von Studiengebühren wird den Studierenden noch einmal ganz klar gemacht, dass sich ihr Studium später auch lohnen muss. Mit der Verwertung als Humankapital sollte es nach Abschluss des Studiums schon gut laufen, damit die im Zweifel zur Finanzierung aufgenommenen Kredite auch wieder zurückgezahlt werden können.

Die wissenschaftliche Ausbildung an den Hochschulen ist kein Selbstzweck, folgt keinem idealistisch angenommenen Bildungsideal und ist leider momentan auch noch kein emanzipatorisches Projekt, um Menschen den Zugang zu möglichst viel Wissen zu ermöglichen.

Der Staat organisiert das Bildungssystem und insbesondere die Hochschulen, da die Wirtschaft zum einen nach qualifizierten Fachkräften verlangt, gleichzeitig die Ausbildung auf wissenschaftlichem Niveau in den eigenen Betrieben für die Unternehmen aber kostenintensiv und zugleich risikoreich ist. Gut und teuer ausgebildete Fachkräfte könnten ja beispielsweise jederzeit das Unternehmen wechseln und die in sie getätigten Investitionen damit zunichte machen.

So werden Kosten und Risiko sozialisiert und ein an den Erfordernissen des nationalen Standorts orientiertes Bildungssystem übernimmt die Produktion der Ware Bildung.

Deutschland besäße keine natürlichen Ressourcen, sondern nur die Bildung. So lautet ein gängiges Urteil. Diese Gleichsetzung mit Dingen wie Bodenschätzen stellt fest, dass die Bildung effizient ausgebeutet werden soll. Ein individuelles Interesse am Zugang zu Wissen und Erkenntnis spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Im Gegenteil kann es sogar so sein, dass es ein zuviel an Bildung oder eine falsche Bildung gibt, wenn sich diese unter den marktwirtschaftlichen Bedingungen eben nicht verwerten lässt.

Welche Funktionen haben nun Studiengebühren und welche Auswirkungen haben sie? Allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester tragen kaum ernsthaft zur Finanzierung der wissenschaftlichen Ausbildung an den Hochschulen bei. Dazu sind tatsächlich Gebühren in fünf-, zehn- oder zwanzigfacher Höhe nötig, wie sie z.B. in Großbritannien oder den USA erhoben werden. Allerdings ist eine private Finanzierung von Studium und Lehre absolut untragbar und kann daher nicht Gegenstand der Diskussion sein. Dies zeigt auf, dass die Langzeitstudiengebühren

in Niedersachsen nicht zur Deckung von Kosten fähig sind, sondern schlichtweg als Druckmittel genutzt werden.

Die „symbolische“ Beteiligung an den Ausbildungskosten sorgt für einen Tunnelblick, der die Wahrnehmung des Studiums auf die Vorgaben der Prüfungsordnung, anrechenbare Lehrveranstaltungen und Leistungspunkte verengt. Die Studierenden verinnerlichen durch den Zwang die an sie gestellten Ansprüche, dass sie die Hochschule als möglichst hoch spezialisierte Fachkräfte wieder verlassen, sie dem Arbeitsmarkt zeitnah zur Verfügung stehen und ihre Ausbildung möglichst kosteneffizient erfolgen soll.

Der dadurch aufkommende Druck widerspricht dem akademischen Gedanken, da sowohl unter dem enormen Leistungsdruck als auch unter teilweise starken finanziellen Schwierigkeiten die Gesundheit und vielfach andere, wichtige Interessen leiden, die zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen sollten. Die Studiengebühren sind die Peitsche, die die Studierenden durch das Studium treibt.

Zum konkreten Gesetzentwurf:

Insbesondere die Zustimmung der SPD-Fraktion zum vorliegenden Gesetzentwurf würde ihrer Bringschuld nicht gerecht werden. Mit der Einführung von Langzeitstudiengebühren im Jahre 2002 hatte die SPD-Regierung den Weg für ein Bezahlstudium in Niedersachsen frei gemacht. Die Einführung allgemeiner Studiengebühren im Jahre 2005 war die Folge.

Die Zustimmung der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beibehaltung von Langzeitstudiengebühren würde zentralen Aussagen im Landtagswahlkampf bis direkt vor dem Wahltag widersprechen. Die Abgeordneten der Grünen würden sich damit selbst ein politisches Armutszeugnis ausstellen.

Die vorgebliche „sozialverträgliche“ Umgestaltung der Langzeitstudiengebühren ist schlicht eine Farce. Die Beibehaltung ist ideologisch begründet, wirklich sozialverträglich wäre nur ihre Abschaffung. Unverständlich bleibt, warum hochschulpolitisches Engagement nur mit bis zu zwei Semestern beim geplanten „Studienguthaben“ angerecht werden können soll. Hier wäre zumindest die Anrechnung aller Semester nötig, in denen sich Studierende an der akademischen und studentischen Selbstverwaltung beteiligen. Auch die Beschränkung der Anrechenbarkeit bzw. Befreiung wegen Betreuung von Kindern auf das Alter des Kindes von 14 Jahren ist unbefriedigend.

Außerdem setzt sich die LAK Niedersachsen für mehr Demokratie in den Hochschulgremien ein. Dies bedeutet eine Partizipation von Studierenden in durchweg allen, die gesamte Hochschule betreffenden, Gremien. Als Studierende sind wir mündige Mitglieder der Hochschulen und bilden hierbei auch die größte Gruppe. Ein Ausschluss von wichtigen Entscheidungen entspricht keinem demokratischem Grundgedanken.

Dazu gehört auch das Letztentscheidungsrecht bei der Vergabe der Kompensationsmittel. Die Grundlagen der Lehre muss das Präsidium stellen, die Kompensationsmittel sollen ausschließlich der Verbesserung der Lehre dienen. Um zu erkennen, welche Projekte bzw. Investitionen diesen Zweck am meisten erfüllen, ist studentische Erfahrung unabdingbar. Daher muss die Letztendscheidung bei einem Gremium mit studentischer Mehrheit liegen.

Abschließend:

Bildungsgebühren in jeglicher Form sind sofort abzuschaffen. Das öffentliche Bildungssystem ist von staatlicher Seite in einem Umfang vollständig auszufinanzieren, der den Bedürfnissen der direkt Betroffenen wie Schülerinnen und Schülern oder Studierenden entspricht. Prekäre Arbeitsverhältnisse dürfen nicht weiter Bestand haben. Dazu sind alle Bildungseinrichtungen radikal zu demokratisieren. Ein solchermaßen reformiertes Bildungssystem könnte der Ausgangspunkt für ein emanzipatorisches Bildungsprojekt abseits der Verwertungslogik des Marktes sein.