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FAQ – Härtefallantrag

Posted in Pressemitteilung, and Stellungnahmen

Habt ihr schon an unserer Härtefallaktion teilgenommen? Nein? Dann mal los!

Wir haben euch hier nochmal die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt:

1. Warum sollte ich einen Antrag stellen?
Bei einem bewilligten Antrag wird das aktuelle Semester nicht auf dein Studienguthaben angerechnet. Das heißt, dass du ein Semester mehr hast, bevor du Langzeitstudiengebühren (500 Euro zusätzlich!) zahlen musst.
2. Ich zahle bereits Langzeitstudiengebühren!
Solltest du schon Langzeitgebühren zahlen, hast du bei einem bewilligten Antrag auch das Recht auf eine Rückerstattung dieser!

3. Kann ich trotz Antrag Prüfungen absolvieren?
Ja es ist möglich Prüfungen zu absolvieren, da dieser Antrag sich ausschließlich auf das Studienguthaben bezieht und du nicht beurlaubt bist.

4. Hat der Antrag irgendwelche Nachteile?
Nein 😊

5. Erhalte ich durch einen bewilligten Antrag automatisch länger Bafög?
Da sich der Antrag nur auf das Studienguthaben auswirkt, nicht direkt. Falls sich dein Studium jedoch Coronabedingt verzögern sollte, kannst du dies dem Bafög mitteilen und es wird im Einzelfall entschieden, ob eine Verlängerung der Förderung bewilligt wird. Hier kann ein bewilligter Antrag sicher unterstützend wirken.

6. Wo muss ich den Antrag abgeben?
Der Antrag muss bei deinem zuständigen Immatrikulationsamt abgegeben werden. Viele Immatrikulationsämter akzeptieren auch einen Antrag per Mail. Achte jedoch darauf, dass dieser in jedem Fall unterschrieben ist! Wenn du deinen Antrag abgegeben hast vergiss nicht dich auch in unsere Umfrage einzutragen.

Also worauf wartest du? Antrag ausfüllen und mitmachen! 💪🏽

Bitte trag dich in diese Umfrage ein, wenn du unser Formular nutzt: https://www.surveymonkey.de/r/STW6HTG