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Landtag spricht über Nichtanrechnung

Posted in Pressemitteilung, Solidarsemester, and Stellungnahmen

In der Landtagsdebatte am 06.10.2020 wurde der Antrag der Grünen mit den Änderungen der CDU und SPD Fraktion angenommen. Die wesentlichen Antragspunkte sind folgende:

Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7560

  1. in Abstimmung mit den Studentenwerken dafür zu sorgen, dass in finanzielle Not geratene
    Studierende u. a. bei der Antragsstellung im Rahmen des 100-Mio.-Euro-Nothilfefonds weiterhin beraten und unterstützt werden können,
  2. die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Hochschulen in eigener Verantwortung Gebühren und Entgelte nach § 13 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes unter bestimmten
    Voraussetzungen, z. B. im Katastrophen- oder Pandemiefall, antragsunabhängig erlassen
    können,
  3. bis zu einer Rückkehr in den Regelbetrieb eine einmalige Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit um ein Semester oder vergleichbare Maßnahmen vorzunehmen, um Nachteile
    für Studierende angesichts bestehender Unwägbarkeiten im weiteren Verlauf des Pandemiegeschehens zu vermeiden,
  4. gemeinsam mit dem Bund zu prüfen, welche zusätzlichen befristeten Erleichterungen bis zu
    einer Rückkehr in den Regelbetrieb im Sinne der Studierenden sinnvoll sind, beispielsweise
    beim BAföG,
  5. die Hochschulen noch stärker beim Ausbau einer leistungsstarken digitalen Infrastruktur und
    Lehre zu unterstützen,
  6. gemeinsam mit der LHK geeignete Leitlinien für das Wintersemester 2020/2021 als Hybridsemester zu entwickeln, unter denen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen Präsenzveranstaltungen in gewissem Umfang wieder möglich sein werden, insbesondere für Studierende im ersten Semester, und
  7. mit den Hochschulen in Austausch darüber zu treten, welche Monitoring-Instrumente zur besseren Erfassung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Studium, Lehre, Prüfungen und die Situation von Studierenden entwickelt werden können.

Aus unserer Sicht sind einige dieser Punkte zu Begrüßen, jedoch bleiben noch offene Fragen zur Situation der Student*innen.

Zu Punkt 1:

Die finanziellen Nothilfen bzw. Überbrückungshilfen vom Bundesminsiterium für Forschung und Bildung (BMBF) sind seit dem 01.10.2020 ausgesetzt, somit muss klargestellt werden, inwieweit die in Punkt 1 genannten Hilfen noch zur Verfügung stehen und wie der Beantragungsprozess gestaltet ist.

Zu Punkt 2:

Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für einen Erlass der Gebühren und Entgelte der Hochschulen befürworten wir. Insgesamt sollte aber die Notwendigkeit der Gebühren wie z.B. der Langzeitstudiengebühren, sowie des Verwaltungskostenbeitrags überprüft werden. Oft kann die genaue Verwendung dieser Gebühren nicht dargelegt werden.

Zu Punkt 3:

Eine Verlängerung der Regelstudienzeit als Anpassungsmaßnahme zu den schon bestehende Regelungen in fast allen anderen Bundesländern ist ein notwendiger Schritt. Wichtig hier hier ist, dass durch diese alle Niedersächsischen Student*innen eine Nichtanrechnung des Sommersemesters erhalten ohne diese explizit Beantragen zu müssen. Des Weiteren kann dies nicht erst mit der Verabschiedung der Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes veranlasst werden, die Student*innen benötigen schon längst Klarheit über ihre Coronabedingte Studienverlängerung.

Zu Punkt 4:

Die Aufnahme zu Gesprächen mit der Bundespolitik begrüßen wir, da hier sowohl die Öffnung des BAföG, sowie eine Vergleichbare Nichtanrechnung des Semesters und eine Förderung digitale Lehre an den Hochschulen thematisiert werden muss.

Zu Punkt 5:

Der Ausbau der technischen Möglichkeiten an den einzelnen Hochschulen, sowie eine Verbesserung der Lehre ist Ausbaufähig. Mit einbezogen werden muss aber auch die technische Situation der Student*innen vor allem die eingeschränkten Internetkapazitäten in Wohngemeinschaften und Wohnheimen. Daher sollte auch hier ein Einbezug der Student*innen stattfinden, damit die digitale Lehre an ihre Voraussetzungen bestmöglich angepasst werden kann.

Zu Punkt 6:

Da an den Hochschulen, sowie an einigen Universitäten die Erstsemester in den Startwochen Konzepten schon begrüßt worden sind, sollte hier der Fokus auf eine Findung der Leitlinien für Hybrid, sowie Digitale Lehre gefunden werden. Teilweise wird der Semesterbeginn im Oktober stattfinden, an anderen stellen erst im November. Das hier die LandesHochschulKonferenz (LHK) als Ansprechpartner gewählt wird ist grundsätzlich sinnvoll, aber auch die LAK sollte in diesen Prozess miteinbezogen werden.

Zu Punkt 7:

Ein Monitoring zur Erfassung der Auswirkungen der Corona-Pandemie ist von hohen Bedarf, so haben wir in unserer Umfrage schon auf die grundlegenden Problemen der Student*innen hingewiesen und diese auch repräsentativ erhoben. Erneut sollten auch wir in diese Gespräche mit einbezogen werden.

Auf diesen Antrag muss jetzt eine Gesetzesinitiative folgen, dies Verlängert die Wartezeit und die Unklare Situation vieler Student*innen. Wir halten euch auf dem laufenden sobald wir mehr zu der genauen Änderung wissen.

Wir halten auch an unseren bestehenden Forderungen zum #Solidarsemester fest: www.solidarsemester.de