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FAQ – Verlängerung der Regelstudienzeit

Posted in Pressemitteilung, and Stellungnahmen

Was wurde im Landtag beschlossen?

Der Landtag hat für die Semester SoSe 2020, WiSe 20/21 und SoSe2021 eine einmalige Nicht-Anrechnung des Semesters beschlossen. Die Regelstudienzeit wird also um insgesamt ein Semester verlängert, dies wirkt sich entsprechend auf die BAföG Förderhöchstdauer aus. Wie wird diese Regelung umgesetzt?Bezüglich der konkreten Umsetzung der beschlossenen Regelung solltet ihr von eurem Studierenden-oder Immatrikulationsservice eine Information erhalten. Derzeit wird nach unserem Wissen unterschiedlichmit der beschlossenen Regelung umgegangen.

Was ermöglicht die Regelung für dich?

1.Deine individuelle Regelstudienzeit wird pauschal erhöht, an der technische Umsetzung wird noch gearbeitet.

2.Wenn du BAföG beziehst und vor dem Sommersemester 2020 deine Förderhöchstdauer nicht überschritten hast, bekommst du von deinem Studierendenwerk einen Änderungsbescheidund somit verlängert sich deine Förderhöchstdauer um ein Semester.

a.Wenn deine Förderhöchstdauer schon überschritten war, kannst du nach §15 Abs. 3 BAföGeine Einzelfallprüfung zur Verlängerung beantragen.

b.Die Leistungsnachweise für BAföG Empfänger*innen können sich auch um ein Semesterverschieben, hier wird aber Kontakt zum Studierendenwerk empfohlen.

3.Langzeitstudiengebühren können nun von den Hochschulen zurückerstattet werdenoder auch ausgesetzt werden. Pauschal ist dies aber nur, wenn die Hochschulleitung dies anordnet. Bisher scheinen diejenigen,die vor der Pandemie noch keine Langzeitstudiengebühren zahlen mussten, diese auch erstattet zu bekommen.Was ist nun mit den Härtefallanträgen?

Diese kannst du weiterhin nach §14 Abs. 2 NHG stellen,nach de Ministerium sollen diese großzügig von den Hochschulen behandelt werden. Wenn du mit einem Härtefallantrag schon eine Verlängerung der Regelstudienzeit erhalten hast, solltest du dich am besten informieren, ob für die andere Regelungen gelten. Grundsätzlich ist es aber möglich mit einem Härtefallantrag die einmalige pauschale Verlängerung der Regelstudienzeit,um weitere zu ergänzen.

Wie geht es jetzt weiter?

Es müssen noch einige Fragen in der Umsetzung dieser Regelung geklärt werden. Zudem steht für uns fest: Das eine Semester, das nicht angerechnet werden soll, ist zu wenig! Die Corona-bedingten Einschränkungen –dass die Bibliothek als Lernraum nicht genutzt werden kann, Prüfungen und Praktika nicht absolviertwerden können etc. –wirken sich für viele von uns auf einen deutlich längeren Zeitraum aus.

Wir setzen uns daher dafür ein, dass die Regelung auf mindestens ein weiteres Semester erweitert wird. Wenn du dich dem anschließt kannst du hier unsere Petition unterschreiben.