Im nun bald dritten Corona-Semester erschwert die Online-Lehre den Studierenden ihr Studium. Während andere Bundesländer schon längst weitere Erhöhungen der Regelstudienzeit veranlasst haben, sollen sich Studierende in Niedersachsen derzeit mit einem einzigen Solidarsemester zufriedengeben.
Fast ein Jahr ist es her, seit an den Hochschulen zuletzt Normalbetrieb herrschte. Online-Veranstaltungen sind nicht nur generell anstrengender, sie sind oft auch nur provisorische Lösungen und nicht optimal konzipiert. Lerngruppen sind nicht vorhanden und bei vielen scheitert es immer noch an einer stabilen Internetverbindung, wenn z.B. die ganze WG gleichzeitig Online-Veranstaltungen hat.
Selbst unter optimalen Studienbedingungen schafft es nur ein Teil der Studierenden, ihren Abschlussin der Regelstudienzeit zu erlangen. „Unter den aktuellen Umständen ist es den wenigsten Studierenden möglich, diese Vorgabe einzuhalten. Davon hängen aber Unterstützungen wie Bafög und Freiversuche für Klausuren ab.“ so Daryoush Danaii von der LandesAStenKonferenz.
Mit dem Entschluss die Regelstudienzeit um ein Semester zu erhöhen hat das Land Niedersachsen gezeigt, dass sie das Problem auch erkannt haben. Aber die Entscheidung kam nicht nur zu spät (erst im Dezember), sie ist auch nicht angemessen. Zwei Corona-Semester gibt es schon und mindestens ein weiteres folgt. Da reicht eine Verlängerung um ein Semester nicht aus!Während die meisten anderen Bundesländer teils schon vor langer Zeit eine zweite Erhöhung der Regelstudienzeit beschlossen haben, lässt Niedersachsen seine Studierenden wieder im Regen stehen.
Von der bisherigen Erhöhung können nicht einmal alle Studierenden profitieren. Vielen Langzeitstudierenden wurde der Erlass der Gebühren in Höhe von 500€ mit der Begründung verwehrt, dass sie ja bereits vor der Pandemie Langzeitstudierende waren. Diese Studierenden sind jedoch ebenso von den Umständen der digitalen Lehre betroffen, wie ihre Kommiliton:innen in Regelstudienzeit. „Daher fordern wir Niedersachsen dazu auf, sich ein Beispiel an denanderen Bundesländern zu nehmen und die Regelstudienzeit für die Semester zu erhöhen, in denen aufgrund der Pandemie kein Normalbetrieb an den Hochschulen möglich ist!“, so Lone Grotheer von der LAK. Das bedeutet mindestens drei Zusatzsemester, wenn der Regelbetrieb zum Wintersemester 2021 wieder hergestellt werden kann.