Hannover, 10.06.2021
Heute findet im Plenum des Landtags die erste Beratung zum Entwurf der Landesregierung zur Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) statt. Der Entwurf mit dem Titel „Stärkung der differenzierten Hochschulautonomie“ ist in weiten Teilen völlig unzureichend. Gemeinsam fordern die LandesAStenKonferenz Niedersachsen (LAK), der DGB Niedersachsen und die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen (lakog) den Landtag auf, die in dieser NHG-Novelle angelegte Stärkung der Autonomie der Hochschulen nicht zu Lasten der Mitbestimmungsrechte und der Gleichstellung vorzunehmen.
Der Entwurf sieht vor, den Hochschulen mehr Entscheidungsautonomie zuzugestehen und so die Hochschulleitung zu stärken. In diesem Zuge werden die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten und der Studierenden geschwächt und es wird die im Grundgesetz verankerte tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter gefährdet. Nur eine breite Partizipation aller Statusgruppen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie weiterer Interessenvertretungen kann die Transparenz von Prozessen und so auch die Chancengleichheit aller gewährleisten.
Die Ausweitung der Hochschulautonomie bei gleichzeitig zu leistenden Globalen Minderausgaben sowie coronabedingten Sparmaßnahmen bedeutet letzten Endes, dass Hochschulen entscheiden müssen, wo sie Gelder einsparen. Die Einsparungen treffen das Personal und den Hochschulbau. Es darf nicht dazu kommen, dass sich das Land Niedersachsen aus seinen hoheitlichen Aufgaben zurückzieht.
Ein Mehr an Autonomie heilt nicht die Auswirkungen der Kürzungsrunden und schwächt in der vorgesehenen Form zudem eklatant die demokratischen Hochschulstrukturen. Wir fordern das Landesparlament daher auf, die Hochschulen ausreichend zu finanzieren und bei Ausweitung der Hochschulautonomie zwingend die demokratischen Hochschulstrukturen zu stärken.
Dr. Eva Clasen (DGB Niedersachsen, Abteilungsleiterin Bildungs- und Hochschulpolitik) meint dazu: „Unsere Forderung nach mehr Demokratie in Hochschulen und mehr Mitspracherechte für Beschäftigte und Studierende bekommt mit dem Gesetzesentwurf eine neue Aktualität: Mit der Umsetzung der vorgesehenen Exzellenzkonzepte kann die demokratische Selbstverwaltung der Hochschulen ausgehebelt werden. Mögliche gravierende Veränderungen sind dann zudem der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Im Zuge der Stärkung der Hochschulautonomie muss dem Missbrauch vorgebeugt werden, indem die demokratischen Strukturen wertgeschätzt und gestärkt werden.“
DGB-Stellungnahme zur Stärkung der differenzierten Hochschulautonomie (22.12.2020)
Dr. Silvia Lange (Vorstandsmitglied der lakog niedersachsen) sagt: „Die lakog fordert eine stärkere explizite rechtliche Verankerung von Gleichstellungstrukturen im NHG, z.B. durch gleichstellungspolitische Zielvorgaben als Teil der Vereinbarungen zwischen Hochschulen und Land. Darüber hinaus sollen die Gleichstellungsbeauftragten das Recht haben, an Präsidiumssitzungen teilzunehmen, um dort ihre Gleichstellungsexpertise in Entscheidungsprozesse einzubringen. Bei der Nachwuchsförderung gilt es im Sinne der Chancengleichheit, Familienzeiten beim Zugang zu Juniorprofessuren analog zum WissZeitVG systematisch pauschal zu berücksichtigen.“
Die LandesAStenKonferenz (LAK) fordert unter anderem eine Wiederaufnahme der Position der Vizepräsident:in für Studium und Lehre in das NHG, so Daryoush Danaii (Koordinator). Die Studierenden wollen weiterhin die Besetzung dieser Position mitgestalten und dadurch ihre Anliegen in der Hochschulleitung vertreten wissen. Lone Grotheer (Koordinatorin) ergänzt: „Die Langzeitstudiengebühren von 500 € sowie der Verwaltungskostenbeitrag von 75 € sind abzuschaffen. Die Pandemie hat noch einmal gezeigt, wie belastend dieser Beitrag für die Studierenden ist“. Viele Bundesländer haben dies schon umgesetzt, weitere Forderungen der LAK sind hier einzusehen.